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Die Stadtmeisterschaft 2018 im Herren-Kegeln



Statuten für die Ausrichtung der Stadtmeisterschaft

Zusammengefasst und neu formuliert aus den Statuten von 2003 mit Ergänzungen von 2009

1.
Gekegelt und gewertet werden 10 Würfe in die Vollen und 6 Wurf abräumen.

2.
Startberechtigt sind 10 Kegler pro Mannschaft, wobei die 6 besten Kegler für das Gesamtergebnis gewertet  werden. Sollen mehr als 10 Kegler für eine Mannschaft starten, sind vor Beginn des Wettkampfes die 10 Starter zu benennen, die für das Gesamtergebnis gewertet werden sollen. Die anderen Kegler kegeln nur für die Qualifizierung zur Einzelmeisterschaft.

3.
Pro Mannschaft darf nur ein Sportkegler teilnehmen. Dieser darf nur für das Mannschaftsergebnis gewertet werden. Sportkegler sind vom Wettkampf „Einzelstadtmeister“ ausgeschlossen.

4.   
Der jeweilige Stadtmeister (Mannschaft und Einzelmeister) vom Vorjahr ist automatisch fürs nächste Jahr für den Endkampf qualifiziert. Das bedeutet: Aus dem Vorkampf kommen die besten 9  Mannschaften sowie die 20 besten Eizelkegler-Ergebnisse und der Vorjahressieger in den Endkampf.

5. 
 Ein Kegler kann für maximal zwei Klubs starten. Für die Einzelwertung wird aber nur das beim ersten Klub erzielte Ergebnis gewertet. Sollte ein Einzelfinalist mit zwei Klubs im Finale sein, so zählt für das Einzel ebenfalls der erste Start.

6. 
Bei Kegelbeginn hat jeder Kegler bis zu 5 Probewürfe. Den Start des Wertungskegelns hat er auf jeden Fall den Schiedsrichtern anzuzeigen, d. h. nach seinen 5 Probewürfen oder entsprechend früher.

7.
Bei Holzgleichheit im Wettbewerb Einzelkegler gilt folgende Regelung:

a.      Die 20 besten Ergebnisse, sowie der Titelverteidiger kegeln im Endkampf.
b.     
Bei Gleichstand im Finale entscheidet das bessere Vorkampfergebnis
c.      
Bei nochmaligem Gleichstand entscheidet das bessere Abräumergebnis im Endkampf.

8.     

Bei Holzgleichheit im Wettbewerb „Mannschaft“ im Vor- sowie im Endkampf entscheidet der bessere 7. Kegler, bei nochmaligem Gleichstand der bessere 8. Kegler usw. 

9.

Startgeld  Vorkampf:  25,-- Euro pro Klub, 

Endkampf: 10,-- Euro pro Klub
Startgeld Einzelkegler, die keinem Klub angehören:
Vorkampf: 2,50 Euro – Endkampf: 1,00 Euro

10.
Der Austragungs-, sowie ein Ersatzort für die nächsten Vorkämpfe wird während der Vorkampfbesprechung ausgelost. In der Verlosung sind nur die Gaststätten, von denen mindestens ein Klub an der Stadtmeisterschaft teilnimmt. Der Endkampf findet auf der Heimbahn des jeweiligen Stadtmeisters statt. Um jede Gaststätte in den Genuss der Ausrichtung der Vorkämpfe kommen zu lassen, scheidet die gezogene Gaststätte für das nächste Jahr aus. War jede Gaststätte einmal mit der Ausrichtung der Vorkämpfe dran, kommen wieder alle Gaststätten in den Lostopf. Vorkampf und Endkampf können auf einer Bahn stattfinden.



11. 

Ein Kegler, der am Finaltag verhindert ist, kann beim Probekegeln seine Wertungswürfe machen. Voraussetzung: Er ist vorher angemeldet, Schiedsrichter sind anwesend und die Wettkampfbedingungen werden eingehalten.



12. 
Um die Planungssicherheit aller Kegler zu gewährleisten wird der Zeitpunkt für den Endkampf der jährlichen Kegelstadtmeisterschaften auf das letzte Wochenende im Oktober festgelegt.
Ergänzung aus dem Jahr 2013: Da es auf Grund von Kegelausflügen und den Herbstferien immer wieder zu Terminproblemen gekommen ist, wurden alle Stadtmeisterschafts-Termine testweise in den November gelegt.
 
Diese Statuten werden jeweils vom amtierenden an den folgenden Stadtmeister weitergegeben.





 
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